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NeuAlkoholverbot an Karneval? Was in Köln wirklich gilt
Wer vor dem Straßenkarneval nach einem Alkoholverbot sucht, sucht meist nach der falschen Regel. Ein allgemeines Alkoholverbot gibt es in Köln an Karneval nicht. Was es gibt, ist ein Glasverbot, dazu Zugangskontrollen in den größten Feiergebieten und verstärkte Kontrollen beim Jugendschutz.
Glasverbot statt Alkoholverbot
Die Stadt Köln untersagt an den Karnevalstagen in bestimmten Bereichen das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen. Gemeint sind Flaschen und Gläser – nicht das Getränk darin. Wer sein Kölsch aus einem Becher trinkt, verstößt gegen nichts; wer mit der Glasflasche unterwegs ist, schon.
Der Grund ist nicht Moral, sondern Scherben: In dichten Menschenmengen führen zerbrochene Flaschen zu Schnittverletzungen, und sie behindern Rettungskräfte. Aus demselben Grund gilt in Teilen der Stadt – etwa im Zülpicher Viertel und in der Altstadt – ohnehin ganzjährig oder an bestimmten Tagen ein Glasverbot, unabhängig von der Karnevalsverfügung.
Wie das konkret aussieht, zeigt die Session 2025: Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 19. Februar 2025 untersagte Glasbehältnisse an Weiberfastnacht von 10 bis 20 Uhr und an den folgenden Karnevalstagen jeweils von 11 bis 21 Uhr. Diese Zeiten galten für 2025 – für jede Session wird neu entschieden.
Zugangskontrollen: das Kwartier Latäng wird abgesperrt
Die zweite Regel trifft mehr Menschen als das Glasverbot: Das Kwartier Latäng rund um die Zülpicher Straße wird an den Hauptfeiertagen abgesperrt. Hintergrund sind der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner und die Frage, ob Rettungswagen noch durchkommen.
Der Zugang läuft dann über eingerichtete Eingänge – 2025 etwa im Bereich der Unimensa und an der Roonstraße, Ecke Beethovenstraße. Separate Eingänge gab es für Anwohnende, Gewerbetreibende und Karteninhaber geschlossener Gesellschaften. Ist das Gebiet voll, wird der Zugang gestoppt – wer dann kommt, kommt nicht mehr hinein.
Praktisch heißt das: Früh da sein oder ausweichen. Wer erst am Nachmittag losgeht, sollte sich nicht darauf verlassen, ins Viertel zu kommen.
Jugendschutz
Ein dritter Schwerpunkt sind die Jugendschutzkontrollen. Sie richten sich gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche – im Handel wie in der Gastronomie. Das ist der Punkt, an dem es tatsächlich um Alkohol geht und nicht um Verpackung: Harter Alkohol darf nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden, Bier und Wein nicht an unter 16-Jährige.
Was Sie vor der Session prüfen sollten
- Die gültige Allgemeinverfügung der Stadt Köln – sie erscheint wenige Tage vor den Karnevalstagen und nennt Gebiete, Tage und Uhrzeiten verbindlich.
- Die Zugangsregelung für das Kwartier Latäng – Eingänge und Sperrzeiten ändern sich von Jahr zu Jahr.
- Die Regeln für Ihr Veedel – Südstadt, Belgisches Viertel und Altstadt werden unterschiedlich behandelt.
- Becher statt Flasche – die einfachste Regel, mit der man nichts falsch macht.
Warum sich die Regeln ständig ändern
Der Straßenkarneval ist in den vergangenen Jahren gewachsen, und mit ihm die Zahl der Menschen auf wenigen Straßen. Die Stadt reagiert darauf mit Mitteln des Ordnungsrechts: Verbote, Sperrungen, Kontrollen. Jede Session wird neu bewertet, was nötig ist – deshalb gibt es keine Dauerregel, die man sich einmal merken kann.
Wer wissen will, was gerade gilt, schaut bei der Stadt Köln nach. Alles andere – auch dieser Beitrag – kann nur erklären, welche Arten von Regeln es gibt und worauf sie zielen.
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Jecken-Post
Neuigkeiten aus den Sälen, Probenräumen und Veedeln – unregelmäßig, dafür immer mit Anlass.
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